Bitte bewerten Sie hier Makler Konzept Service
Vermögenswirksame Leistungen (VL) stehen Arbeitnehmern und Angestellten zu, sofern dies im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt ist. Doch nur jeder Sechste beansprucht eine derartige Zugabe, obwohl diese nicht an die eigentliche Gehaltshöhe gebunden ist.
Deshalb lohnt es sich durchaus, seinen Arbeitgeber daraufhin anzusprechen. Und innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen gibt es vom Staat oft sogar noch eine Zulage. Gab es früher VL eigentlich nur für Bausparer oder traditionelle Sparer, wird diese zusätzliche Leistung heutzutage meist auch an eine betriebliche Altersversorgung (bAV) gekoppelt. So können viele in den Genuss einer zusätzlichen Rente von der Firma kommen, vorausgesetzt das Unternehmen verfügt bereits über derartige Angebote.
Bequemer lässt sich kaum für den Ruhestand vorsorgen. Denn über lange Zeiträume können auch so ansehnliche Beträge erwirtschaftet werden. Lassen Sie sich beraten.
» Oder informieren Sie sich online weiter: http://bit.ly/lLqqJh
»» Bitte beachten Sie, dass selbst umfangreiche Informationen nie eine persönliche und individuelle Beratung ersetzen können und sollen, vereinbaren Sie noch heute einen Termin.
Startseite
Arbeitsweise
Leistungen
Kontakt
Anfahrt
Suche
Versicherungen
Geschichte
Gesellschaften
Onlineberechnung
Onlineabschluss
News
Tipps
Downloads
Links
Impressum
Datenschutz